Deliktsrecht

DeliktsrechtNicht nur aufgrund einer bestehenden vertraglichen Beziehung können Ansprüche gegen eine andere Person bestehen.

Vielmehr sieht das Gesetz vor, dass der Einzelne einen Anspruch auf Schadensersatz gegen eine andere Person hat, sofern diese widerrechtlich in die rechtlich geschützten Güter (z.B. Eigentum, Körper, etc.) des Einzelnen eingegriffen hat. Dementsprechend behandelt das Deliktsrecht die Frage, inwieweit eine Person unabhängig von einer vertraglichen Beziehung die Verantwortlichkeit für einen Schaden zu tragen hat.

In der Praxis spielt das Deliktsrecht insbesondere im Zusammenhang mit Autofällen die entscheidende Rolle. Oft ist es schwierig, sich selbst ein Bild von der Höhe des entstandenen Schadens, des Verschuldens und der Beweismöglichkeiten zu machen.

Der Rechtsanwalt kennt hierbei die Rechte des Mandanten, setzt sich mit der KfZ- Versicherung in Verbindung und beantragt bei Bedarf ein Sachverständigengutachten, um den tatsächlichen Unfallhergang zu rekonstruieren.

Seite drucken Seitenanfang

Design & Gestaltung by Walldorf media