Strafrecht
Im Rahmen des Strafverfahrens wird die Begehung von Straftaten sanktioniert, jedoch steht jedem das Recht auf ein faires Verfahren unter Beachtung der allgemeinen Verfahrensmaximen zu.
So hat ein Beschuldigter beispielsweise das Recht zu schweigen, entlastende Beweismittel zu benennen oder sich eines Rechtsbeistandes zu bedienen. Insbesondere gilt im Strafverfahren der Grundsatz der Unschuldsvermutung, d.h., dass der Beschuldigte bzw. Angeklagte so lange als unschuldig zu behandeln ist, bis das Gegenteil bewiesen wurde.
Strafrechtliche Sanktionen können weitreichende Folgen haben. Neben Geldstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis und der Erteilung von Auflagen sieht das Gesetz für schwere Straftaten oder aber für die wiederholte Begehung von leichteren Straftaten Freiheitsstrafen vor.
Aufgabe des Anwalts ist hierbei nun, für die Wahrung der Rechte des Mandanten Sorge zu tragen und auf einen angemessenen Ausgang des Strafverfahrens hinzuwirken.


