Vertragsrecht
Täglich werden Verträge geschlossen, durch die sich die Vertragsparteien verpflichten, jedoch auch Rechte erhalten.
Neben einem Anspruch auf Erfüllung der aus dem Vertrag resultierenden Hauptleistungspflicht besitzen die Vertragsparteien auch eine Vielzahl so genannter Sekundäransprüche, die sie beispielsweise bei einer Nebenpflichtverletzung geltend machen können.
Im Rahmen des Kauf- und Werkvertragsrechts sind in diesem Zusammenhang die Gewährleistungsrechte zu nennen, die bei einem bestehenden Mangel des Vertragsgegenstandes spezielle Ansprüche begründen.
Das zivilrechtliche Mandat ist hierbei geprägt von der Durchsetzung dieser durch den Vertragsabschluss erlangten Rechte und Pflichten.
Das Vertragsrecht beinhaltet jedoch ebenso das Aufsetzen von Verträgen sowie die Gestaltung und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen für Unternehmen.


